Barrierefreiheitserklärung
Zweckverband Niederbayerische Freilichtmuseen ist bemüht, seine/ihre Webseite im Einklang mit der Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (BayDiV), sowie nach BFSG und BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain https://www.freilichtmuseum.de/.
Beschreibung der Dienstleistung
Museumsführungen
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Verkauf von Karten, Verkauf von Informationsmaterial
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem BayBGG und BayDiV, sowie nach BFSG und BFSGV vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
- Auf vielen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
- Auf mehreren Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind.
- Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
Wird durch das Plugin EyeAble® Assist abgefangen. - Auf einer Seite gibt es ein ‚iframe‘ Element ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zum iframe ist erschwert.
- Auf allen Seiten ist keine Sprache im HTML hinterlegt.
- Auf allen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
- Auf einer Seite gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
- Auf allen Seiten verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
- Auf einer Seite gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
- Auf mehreren Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
- Auf mehreren Seiten fehlen untergeordneten Elementen das passende übergeordneten Element. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die untergeordneten Elemente nicht korrekt wiedergibt.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben.
Diese Erklärung wurde am 02.02.2026 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® – ein Produkt der Web Inclusion GmbH – hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 02.02.2026 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Zweckverband Niederbayerische Freilichtmuseen
Maximilianstraße 15
84028 Landshut
info@freilichtmuseum.de
Tel.: +49 8724 9603 0
Schlichtungsverfahren
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern, Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Marktüberwachungsbehörde
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
MLBF AöR
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Tel.: 0391 567 6970
Disclaimer
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 02.02.2026. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.
